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FLOWTRAIL BAD ENDBACH

Empfohlene Ausrüstung für den Flowtrail Bad Endbach:

Die Schutzausrüstung:
Es besteht Helmpflicht! Lange Handschuhe sind dringend empfohlen. Schienbein- und Armschoner werden für die rote Variante empfohlen. Protektoren Pflicht auf den schwarzen Streckenabschnitten.

Das Bike:
Die blaue Linie ist mit einem Mountainbike Hardtail befahrbar. Auf der roten und schwarzen Linie ist ein Mountainbike Fully (XC, Allmountain, Enduro, Downhill) komfortabler zu fahren. Die schwarze Linie enthält nicht überrollbare Sprünge, ein entsprechend stabiles Mountainbike ist hier Pflicht (kein Leichtbau!).

Die Reifen:
Es sind verschiedene Waldböden mit Schieferanteil vorhanden. Nässe wird schnell abgeleitet, bei dauerhafter Nässe ist die Strecke geschlossen. Wegen der abwechselnden Waldböden (Laub-, Nadel-, Mischwald) sollte ein guter „Allround Reifen“ gewählt werden.

Der Flowtrail Bad Endbach ist eine öffentliche Sportanlage der Gemeinde Bad Endbach, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Sie wurde unter Federführung der Gemeinde Bad Endbach mit Unterstützung des Flowtrail Bad Endbach Teams und des MSC Salzbödetal e.V überwiegend in ehrenamtlicher Arbeit errichtet.

  1. Der Flowtrail Bad Endbach steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung.
    Auch gewerblichen Nutzern oder Veranstaltern organisierter Veranstaltungen kann der Flowtrail -auf Antrag- zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer oder Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf dem Flowtrail  und dem zugehörigen Übungsparcours spätestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anzumelden. Der Antragsteller erhält zeitnah über diesen die Rückmeldung, ob, und wenn ja, die Veranstaltung unter welchen Voraussetzungen genehmigt werden wird. Für gewerbliche Veranstaltungen wird ggf. eine Nutzungsgebühr nach Vereinbarung  erhoben. Einnahmen daraus werden für den Erhalt des Flowtrails verwendet.
  2. Die Betreuung der Strecke obliegt der Gemeinde Bad Endbach und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Personen der Gemeindeverwaltung sowie des Forstamtes sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.
  3. Die Gemeinde Bad Endbach ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge, Besichtigungen und eigene Testfahrten. Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer erfolgt trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Ausstattung verlangt.
    Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können.
    Sollten die unter 2. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Flowtrail Bad Endbach durch Biker genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
  5. Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann.          
    Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Die Gemeinde Bad Endbach haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haftet die Gemeinde Bad Endbach nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der Gemeinde Bad Endbach verursacht worden sind.
  6. Bei Nässe sowie in der Zeit vom 02. November bis 31. März ist die Strecke geschlossen. Sperrungen sowie das „rote Ampelsymbol" auf der Website sind zu beachten. Das Befahren der Northshore Elemente ist bei Nässe verboten! In den Öffnungsmonaten sind die gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu berücksichtigen.
  7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektoren Ausstattung und Fullface Helm zulässig. Für die rot markierte Streckenführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.
  8. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Schnellere Fahrer nehmen Rücksicht auf langsamere Fahrer und überholen nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trail-Kreuzungen gilt „rechts vor links". Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten und Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!
  9. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt, es besteht erhebliche Unfallgefahr! Dies gilt auch für bergauf schiebende Biker, für die ein separater Aufstieg vorhanden ist (Fußweg Short Track).